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AGB

§ 1 Wird die Zusammenarbeit ohne nachvollziehbare Gründe vom Auftraggeber abgebrochen, wird eine Ausfallszahlung von mindestens 50% des Angebotspreises fällig. Bereits erbrachte Arbeitsschritte werden dann gemäß genannter Einzelposten ebenfalls vergütet.

§ 2 Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Erhalt der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

 

§ 3 Bei Nichtabnahme eines zweiten Entwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. für bereits begonnene und geleistete Arbeiten behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

§ 4 Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist in angemessener Frist nach Mängelanzeige zu wiederholen.

 

§ 5 Die Endabrechnung wird zum Projektabschluss gesammelt gestellt. Abschlagszahlungen zu bereits geleisteten Posten fallen dann an, wenn sich die Projektarbeit über einen Leistungszeitraum von 4 Wochen erstreckt. Dann werden entsprechende Teilrechnungen monatlich eingereicht.

 

§ 6 Die gelieferten Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Sofern nicht anderweitig vereinbart ist die Herausgabe von offenen Daten kein Vertragsbestandteil.

 

§ 8 Sofern nicht anderweitig vereinbart, darf der Auftragnehmer Teile der Arbeit, sowie das Endprodukt zu Werbezwecken verwenden.

 

§ 9 Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber, wird der Auftrag für diesen verbindlich.

§ 10 Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, Auftragsarbeiten nach erfolgter Projektübergabe zu archivieren und zu einem späteren Zeitpunkt an den Kunden erneut auszuliefern.

§ 11 Factoring / Zahlungsinformation

 

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

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