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AGB

Präambel


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
dem Auftragnehmer (Dienstleister) und dem Auftraggeber (Kunde) und sind Bestandteil aller Verträge, die mit dem Auftragnehmer geschlossen werden.

§ 1 Abbruch der Zusammenarbeit
(1) Wird die Zusammenarbeit vom Auftraggeber ohne nachvollziehbare Gründe einseitig abgebrochen, ist eine Ausfallszahlung in Höhe von mindestens 50% des vereinbarten Angebotspreises fällig.
(2) Bereits erbrachte Arbeitsschritte werden entsprechend der vereinbarten Einzelposten vergütet.

§ 2 Beanstandungen
Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Arbeitsergebnisse, schriftlich geltend zu machen.

§ 3 Nichtabnahme von Entwürfen
Die Nichtabnahme eines zweiten Entwurfs in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlichen Bestellung. Für bereits begonnene und geleistete Arbeiten behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch sowie das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§ 4 Mängelbeseitigung
Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese unverzüglich zu beseitigen. Eine erneute Abnahme ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Mängelbeseitigung durchzuführen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Projektbeginn ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises zu leisten.
(2) Wenn der Gesamtbetrag zu 100% vorab bezahlt wird, gewähren wir 5% Skonto.
(3) Die Endabrechnung erfolgt nach Projektabschluss.
(3) Bei Projekten mit einem Leistungszeitraum von über 4 Wochen können Abschlagszahlungen für bereits geleistete Arbeiten monatlich in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Herausgabe von Daten
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Herausgabe von offenen Daten kein Bestandteil des Vertrags.

§ 8 Werbenutzung
Sofern nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer Teile der Arbeit sowie das Endprodukt zu Werbezwecken verwenden.

§ 9 Vertragsbindung
Mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird der Auftrag für diesen verbindlich.

§ 10 Archivierung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Auftragsarbeiten nach erfolgter Projektübergabe zu archivieren und zu einem späteren Zeitpunkt erneut an den Kunden auszuliefern.

Stand: Januar